Notdienst Rufnummern

Notrufe

Allgemeine Notrufnummer

Polizei 110
Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112

 

Haustechnik

 

Notrufe Haustechnik

Hier finden Sie Hilfe bei Notfällen rund ums Wohnen, die keinen Aufschub dulden,

  • Totalausfall des Stroms im Haus
    (kein allgemeiner Stromausfall)
  • Totalausfall der Heizung
    (keine verminderte Leistung einzelner Heizkörper)
  • Wasserrohrbruch oder Leitungs-Havarie
    (kein tropfender Wasserhahn)
  • Totalverlust aller Schlüssel oder abgebrochener Schlüssel, der noch im Schloss steckt
    (kein verlorener Einzelschlüssel)
Strom 09283 / 3625
Fa. Rausch
Anrufweiterleitung an Notdienst-Monteur
Heizung / Sanitär 0171 4591708
Fa. Ukley
Anrufweiterleitung an Notdienst-Monteur
Schlüsseldienste Den Schlüsseldienst Ihres Vertrauenes finden Sie:
www.gelbe-seiten.de oder https://www.dasoertliche.de

Der GEWOG-Notdienst steht nur für Fälle außerhalb der oben stehenden Bereiche und außerhalb der Arbeitszeiten der GEWOG zur Verfügung:

GEWOG-Notdienst 09283 / 89 82 - 55
Anrufweiterleitung zum diensthabenden GEWOG-Monteur außerhalb der Arbeitszeiten + Anrufweiterleitung zur Annahmestelle der GEWOG zu den Geschäftszeiten

 

Reparaturen

 

Reparaturen und Service

Reparaturen und Service während der Geschäftszeiten der GEWOG-Rehau

GEWOG - Geschäftsstelle 09283 / 89 82 – 30
Annahme von Meldungen über techn. Defekte und Störungen
Mo. – Do. von 7 – 16 Uhr u. Fr. 7 – 12 Uhr
Kabel-Deutschland 09281 – 7365 – 0
Fa. Elektro-Kropp / Hof
Servicepartner Kabel Deutschland
BRUNATA-METRONA
Rauchmelder-Hotline
0800 0001797 (kostenlos auf dt. Festnetz und Mobilnetz)
In dringenden Fällen (z.B. defektes Gerät)

 

Hinweis zum Missbrauch von Notruf- und Servicediensten

Im Falle von Arbeitseinsätzen mit privatem Hintergrund, die nicht Störungen der Haustechnik der GEWOG-Wohnlagen betreffen, behält sich die GEWOG vor, die entstandenen Kosten an die jeweiligen Mieter / Auftraggeber weiter zu verrechnen. Dies gilt auch für Sonn- und Feiertagszuschläge für den Fall, dass diese Arbeiten auch zu den üblichen Geschäftszeiten hätten erledigt werden können.